Wohnung befristet / möbliert untervermieten

Wenn man um die Nuller Jahre für längere Zeit ins Ausland ging, um zu reisen, arbeiten oder studieren, gab man seine Wohnung in vielen Fällen ab. Heute macht das praktisch niemand mehr, vorallem dann nicht, wenn man eine einigermassen günstige und bezahlbare Wohnung sein eigen nennen darf (siehe auch Statistik).
Ich mag diese Veränderung eigentlich nicht, da es bedeutet, dass weniger Wohnungen auf den Markt kommen, höre dann aber doch immer wieder, dass ein grosser Teil der Wohnungen tatsächlich einen Mieter finden, also scheint es doch ein Bedürfnis zu geben. Ich habe mir darum ein paar Gedanken zum Thema gemacht:

Für Vermieter: keine überrissenen Mietpreise verlangen, ihr dürft mit euren Mietwohnungen keine Gewinne machen! Möglichst alles schriftlich festhalten, allenfalls Haftpflicht-Nachweis verlangen und einen Betrag auf ein Mietkautionskonto einbezahlen lassen. Befristete Wohnungen werden häufig sehr kurzfrisitg vermietet, Monate im voraus ausschreiben nützt meist nicht viel.

Ausführliche Guidlines und tolle Links gibts beim Mieterverband (inkl Merblättern und Mustervertrag), UMS und Comparis.
Video vom HEV ZH mit Info zu Unterkunft bei Privatpersonen (airbnb).
10vor10 Sendung zu einem Urteil eines Vermieters, der über Airbnb die Wohnung untervermietet hat.

Für Mieter: manchmal darf man durchaus auch etwas verhandeln beim Preis, es gibt doch einige Vermieter, die froh sind, wenn ein Teil der Miete gedeckt ist und die Wohnung nicht leer bleibt während der Abwesenheit.

Für alle: nachdem ich doch auch einige Schauergeschichten gehört hab, respektiert einander, euer Eigentum sowie die Privatspähre und vorallem: haltet euch an Abgemachtes!

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